Mit uns gründen Sie Ihre Firma in Bulgarien unkompliziert und stressfrei – ganz ohne persönliche Anreise. Alles, was wir von Ihnen benötigen, ist eine gültige Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises. Den gesamten Rest übernehmen wir für Sie: Von der Erstellung aller erforderlichen Unterlagen bis hin zur vollständigen Registrierung. Am Ende erhalten Sie eine rechtlich einwandfrei gegründete EU-GmbH, inklusive aller notwendigen Eintragungen – startklar für den Geschäftsbetrieb.
Mit unserem maßgeschneiderten Ansatz gestalten wir die Gründung Ihrer Firma in Bulgarien individuell nach Ihren Bedürfnissen. Wir übernehmen alle erforderlichen Schritte, damit der Prozess für Sie so einfach und effizient wie möglich abläuft. Dank unserer Unterstützung erledigen wir alles notwendige in Ihrem Namen – ohne dass Sie persönlich vor Ort sein müssen. Dafür wird lediglich eine Vollmacht Ihrerseits benötigt.
Jeder Schritt wird individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt, damit Sie eine rechtssichere und startbereite Gesellschaft erhalten.
Die Gründung Ihrer Firma wird für Sie auf einfachste Weise organisiert. Ihre einzige Aufgabe besteht darin, Ihre Identität und Unterschrift bei einem Notar Ihrer Wahl vor Ort bestätigen zu lassen.
Innerhalb eines Zeitraums von etwa fünf Wochen ist die Firmengründung in Bulgarien abgeschlossen. Anschließend erhalten Sie alle erforderlichen Dokumente zweisprachig per Post. Ihre Gesellschaft ist damit vollständig einsatzbereit und international geschäftsfähig.
Die gängigste Form bei Firmengründungen in Bulgarien ist die GmbH. In Bulgarien wird dabei unterschieden, ob es sich um eine GmbH mit einem oder mit mehreren Anteilseigner handelt.
Beide Varianten stellen vollwertige EU-GmbHs dar und unterscheiden sich in ihrer rechtlichen Behandlung nicht. Die EOOD und OOD entsprechen in ihren Rechten und Pflichten weitgehend der deutschen GmbH. Daher ist es auch zulässig, den Zusatz „GmbH“ für diese Gesellschaftsformen in Deutschland zu verwenden.
Das Mindeststammkapital wurde kürzlich von 5.000 BGN (ca. 2.500 Euro) auf 2 BGN (ca. 1 Euro) gesenkt. Damit soll eine kostengünstige Alternative geschaffen werden, ähnlich der deutschen UG (1-Euro-GmbH), um den Gründungsprozess zu erleichtern.
Ja, im Rahmen der Gründung richten wir zunächst ein Einlagenkonto für die Einzahlung des Stammkapitals ein. Nach Abschluss der Gründung wird dieses Konto in ein laufendes Geschäftskonto mit Online-Banking-Funktion umgewandelt, sodass Sie es direkt nutzen können.
In der Regel werden Sie als Eigentümer der GmbH auch als Geschäftsführer eingetragen. Falls Sie stattdessen einen Treuhandgeschäftsführer einsetzen möchten, ist dies ebenfalls möglich. Kontaktieren Sie uns gerne, um weitere Informationen zu erhalten.
Ja, die Firmengründung erfolgt vollständig durch uns in Ihrem Namen. Dafür stellen Sie uns Vollmachten aus, die uns berechtigen, alle notwendigen Schritte vor den bulgarischen Behörden zu erledigen. Diese Vollmachten beziehen sich ausschließlich auf die Gründungsphase und die gesetzliche Vertretung – wir haben weder Zugriff auf Ihr Bankkonto noch Entscheidungsgewalt über Ihre Gesellschaft.
Der Prozess ist für Sie äußerst einfach. Sie müssen lediglich Ihre Personalien und Unterschrift bei einem Notar Ihrer Wahl vor Ort beglaubigen lassen. Alles Weitere wird von uns übernommen.
Die Gründung ist in der Regel innerhalb von vier Wochen abgeschlossen. Nach Abschluss erhalten Sie alle Gründungsdokumente in zweisprachiger Ausführung (Deutsch und Bulgarisch) per Post. Ihre Firma ist damit vollständig registriert und international einsatzbereit.